Erddeponie "Härle" in Neubulach - Oberhaugstett

Die Stadt Neubulach betreibt zwischen Martinsmoos und Oberhaugstett die Erddeponie Härle (Oberhaugstett). Auf der Deponie wird Erdaushub aus dem Stadtgebiet Neubulach mit den Ortsteilen Altbulach, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett angenommen. Es darf ausschließlich Erdaushub angeliefert werden, der im Einzugsbereich angefallen ist. Die Erddeponie ist eine sogenannten „DK -0,5“-Deponie und darf nur unbelastetes Bodenmaterial annehmen.

 
Die Erdaushubdeponie befindet sich zwischen Oberhaugstett und Martinsmoos auf der Gemarkung Oberhaugstett. In unmittelbarer Nachbarschaft der Erdaushubdeponie befindet sich Recyclinghof Oberhaugstett und der Bioabfallvergärungsanlage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Calw GmbH. 
 
Um dem Verwertungsgebot nachzukommen, ist der Erd-/Bodenaushub rechtzeitig bei der Planung einer Baumaßnahme mit zu berücksichtigen. So können mögliche Verwertungspotenziale  erkannt und das Material einer optimalen Verwertung zugeführt werden. Als Folge daraus können primäre Rohstoffe eingespart und Stoffkreisläufe geschlossen werden,  wodurch  neben  dem  ökologischen  zudem  noch  ökonomische  Vorteile  entstehen können.  Vor  einer  Anlieferung  auf  den  Erddeponien  sollte  daher  immer  eine  Verwertungsmöglichkeit geprüft werden.
 
Anlieferungen  >  2  m³  bedürfen  einer  vorherigen  Anmeldung  mittels  Anlieferungserklärung. Diese kann unten auf der Seite bei den Formularen heruntergeladen werden. In der Anlieferungserklärung sind u.a. Angaben zur Abfallart zu machen:
 
AVV-Nr. 17 05 04  Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten und/oder
AVV-Nr. 20 02 02  Boden und Steine aus Garten- Park- und Friedhofsanlagen.

Nicht dazu gehören:

  • Straßenkehricht,
  • Bankettschälgut, Material aus Straßenrückbaumaßnahmen
  • Boden aus Bodenbehandlungsanlagen
  • Sedimente aus Gewässerhaltungsmaßnahmen
  • Gleisschotter
  • Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen

Bitte beachten Sie:

Ohne  vorherige  Freigabe  der  Anlieferungserklärung  ist  keine  Anlieferung  möglich.  Das Deponiepersonal vor Ort ist nicht befugt, Entscheidungen über die Annahme von Erdaushub zu fällen. Die vor Ort ausliegende Betriebs-/Benutzungsordnung ist zu beachten. Die aktuell gültige Gebühr entnehmen Sie bitte der zur Zeit gültigen Gebührensatzung.

Öffnungszeiten

Die Anlieferung für Mengen < 2 m³ kann nur nach telefonischer Voranmeldung und nur zu folgenden Zeiten erfolgen:

montags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
 
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Rücksprache möglich.
 
Für Anlieferungen von Mengen > 2 m³ gelten die oben aufgeführten Öffnungszeiten nicht. Anlieferungen > 2 m³ können ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und nach Terminabstimmung bei der Stadt Neubulach auf der Erddeponie angeliefert werden.

Formulare Erddeponie "Härle"

Satzung und Benutzungsordnung

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