Die Stadt Neubulach betreibt zwischen Martinsmoos und Oberhaugstett die Erddeponie Härle (Oberhaugstett). Auf der Deponie wird Erdaushub aus dem Stadtgebiet Neubulach mit den Ortsteilen Altbulach, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett angenommen. Es darf ausschließlich Erdaushub angeliefert werden, der im Einzugsbereich angefallen ist. Die Erddeponie ist eine sogenannten „DK -0,5“-Deponie und darf nur unbelastetes Bodenmaterial annehmen.
Die Erdaushubdeponie befindet sich zwischen Oberhaugstett und Martinsmoos auf der Gemarkung Oberhaugstett. In unmittelbarer Nachbarschaft der Erdaushubdeponie befindet sich Recyclinghof Oberhaugstett und der Bioabfallvergärungsanlage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Calw GmbH.
Um dem Verwertungsgebot nachzukommen, ist der Erd-/Bodenaushub rechtzeitig bei der Planung einer Baumaßnahme mit zu berücksichtigen. So können mögliche Verwertungspotenziale erkannt und das Material einer optimalen Verwertung zugeführt werden. Als Folge daraus können primäre Rohstoffe eingespart und Stoffkreisläufe geschlossen werden, wodurch neben dem ökologischen zudem noch ökonomische Vorteile entstehen können. Vor einer Anlieferung auf den Erddeponien sollte daher immer eine Verwertungsmöglichkeit geprüft werden.
Anlieferungen > 2 m³ bedürfen einer vorherigen Anmeldung mittels Anlieferungserklärung. Diese kann unten auf der Seite bei den Formularen heruntergeladen werden. In der Anlieferungserklärung sind u.a. Angaben zur Abfallart zu machen:
AVV-Nr. 17 05 04 Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten und/oder
AVV-Nr. 20 02 02 Boden und Steine aus Garten- Park- und Friedhofsanlagen.
Nicht dazu gehören:
- Straßenkehricht,
- Bankettschälgut, Material aus Straßenrückbaumaßnahmen
- Boden aus Bodenbehandlungsanlagen
- Sedimente aus Gewässerhaltungsmaßnahmen
- Gleisschotter
- Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen
Bitte beachten Sie:
Ohne vorherige Freigabe der Anlieferungserklärung ist keine Anlieferung möglich. Das Deponiepersonal vor Ort ist nicht befugt, Entscheidungen über die Annahme von Erdaushub zu fällen. Die vor Ort ausliegende Betriebs-/Benutzungsordnung ist zu beachten. Die aktuell gültige Gebühr entnehmen Sie bitte der zur Zeit gültigen Gebührensatzung.
Öffnungszeiten
Die Anlieferung für Mengen < 2 m³ kann nur nach telefonischer Voranmeldung und nur zu folgenden Zeiten erfolgen:
montags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Rücksprache möglich.
Für Anlieferungen von Mengen > 2 m³ gelten die oben aufgeführten Öffnungszeiten nicht. Anlieferungen > 2 m³ können ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und nach Terminabstimmung bei der Stadt Neubulach auf der Erddeponie angeliefert werden.