Obstbauminitiative

Förderung von Streuobstbäumen im Außenbereich

Unter dem Gesichtspunkt der Pflege des Natur-  und Landschaftsbildes wurde die Gewährung eines Zuschusses für neu gepflanzte Streuobstbäume (Hochstamm) im Außenbereich bereits im Jahr 1998 vom Gemeinderat beschlossen. Der Zuschuss in Höhe von 13 Euro ja Steuobstbaum wird gegen Vorlage der Rechnung und der Benennung des Grundstücks auf dem der Baum gepflanzt wurde ausbezahlt. Es ist zu beachten, dass ein Zuschuss nur für die Pflanzung vom Hochstamm-Bäume im Außenbereich gewährt werden kann.
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