Aktuelles

Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Stadtkern II

Am 12.06.2024 begrüßte die Stadt Neubulach die STEG mit ihrer Projektleiterin Frau Hoyler, dem zuständigen Bautechniker Herr Brenner und ihre Kollegin Frau Steinmayer-Geiger im Bürgersaal des Rathauses Neubulach. Nachdem den Eigentümern im Sanierungsgebiet Stadtkern II bereits vorab in einem Flyer die wichtigsten Förderinformationen zugingen, informierte das Expertenteam umfassend über die Vorteile des Sanierungsverfahrens und die Rahmenbedingungen des Verfahrens (Präsentation). Im Anschluss daran, stand die STEG zudem für einen persönlichen Austausch und individuelle Fragestellungen zur Verfügung.

Wer Interesse am Sanierungsverfahren hat, kann ab sofort Kontakt mit der STEG aufnehmen, um einen Termin für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren und konkrete Informationen zum eigenen Vorhaben zu erlangen.

Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Stadt Neubulach und dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Maßnahme abgeschlossen werden muss. Liegt kein Vertrag vor und wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen, kann diese nicht gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Chronologie und Ablauf der Sanierungsmaßnahme

Warum ein Sanierungsgebiet?

Beteiligte Behörden und Partner

Satzungen

Nach oben