Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.01.2025 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen.
Darin sind Gelder zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen enthalten.
Im nichtöffentlichen Teil konnte der Gemeinderat zudem seine Zustimmung zur ersten komplett eingereichten, privaten Sanierungsmaßnahme erteilen.
Damit war für diesen Eigentümer die Grundlage zum Abschluss der Sanierungsvereinbarung zwischen ihm und der Stadt Neubulach geschaffen, mit dem Abschluss der Vereinbarung der Weg für die Umsetzung im Rahmen der Förderung bereitet.
Mit weiteren Interessenten steht die STEG bereits in Kontakt.
Haben auch Sie Interesse am Sanierungsverfahren?
Für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch und konkrete Informationen zum eigenen Vorhaben steht Ihnen der Projektleiter Herr Pahl gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Stadt Neubulach und dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Liegt kein Vertrag vor und wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen, kann diese nicht gefördert werden.
Sanierungsdurchführung (Planerische Konkretisierung, Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Umsetzung von Maßnahmen)
12.06.2024: Informationsveranstaltung für das Sanierungsgebiet Neubulach "Stadtkern II" im Bürgersaal des Rathauses. Hier finden Sie die Präsentation und den Flyer mit den Förderinformationen dazu.
28.02.2024 - Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Neubulach hat in seiner Sitzung vom 28.02.2024 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern II“ in Neubulach beschlossen. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht oder können Sie hier (PDF) direkt downloaden
21.07.2023 - Auftaktveranstaltung im Bürgerhaus Liebelsberg zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet "Stadtkern II". Den Bericht hierzu finden Sie hier (PDF). Die Präsentation der Veranstaltung erhalten Sie hier.
27.04.2023 - Bewilligter Zuwendungsbescheid zum Landessanierungsprogramm
- Förderrahmen: 1.666.667 Euro davon
- Finanzhilfe Land (60 %) 1.000.000 €
- Eigenanteil Kommune (40 %) 666.667 €
- Bewilligungszeitraum (BWZ): 01.01.2023 bis 30.04.2032
- Aufstockung der Finanzhilfe und Verlängerung des BWZ sind möglich
19.10.12022 Antragstellung der Stadt Neubulach zur Aufnahme im Landessanierungsprogramm
08.05.2019: Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung zur Durchführung eines ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) - weitere Informationen finden Sie hier.
10.10.2018: Der Gemeinderat fällt den Grundsatzbeschluss, dass im Jahr 2019 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt werden soll. Hintergrund: Das ISEK ist Fördervoraussetzung für alle Programme der Städtebauförderung und wichtiger Baustein für die Mittelbündelung von EU-, Bundes- und Landesprogrammen
Warum ein Sanierungsgebiet?
Revitalisierung der Innenstädte/Ortskerne
Verbesserung der Wohn und Arbeitsverhältnisse
Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, Straßen und Grünflächen
Revitalisierung von Brachflächen
Klimaschutz und Klimaanpassung
Rechtsvorschriften
Bezuschussung als Anreiz
Gebiets und objektbezogene Maßnahmen
Mitwirkung der Beteiligten
Langfristige finanzielle Abwicklung
Beteiligte Behörden und Partner
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - weitere Informationen finden Sie hier.