Sanierungsgebiet "Stadtkern II" Neubulach

Lesen Sie hier im Zeitstrahl, welche Schritte bereits erfolgt sind:

19.10.2022 - Antragstellung

27.04.2023 - Zuwendungsbescheid

Bewilligter Förderrahmen: 1.666.667 € im „Landessanierungsprogramm“

  • Finanzhilfe Land (60 %) 1.000.000 €
  • Eigenanteil Kommune (40 %) 666.667 €
  • Bewilligungszeitraum (BWZ): 01.01.2023 bis 30.04.2032
  • Aufstockung der Finanzhilfe und Verlängerung des BWZ sind möglich

21.07.2023 - Auftaktveranstaltung

Am 21.07.2023 fand im Bürgerhaus Liebelsberg die Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet "Stadtkern II" statt. Die Präsentation finden Sie hier.

28.02.2024 - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Neubulach hat in seiner Sitzung vom 28.02.2024 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern II“ in Neubulach beschlossen. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht oder können Sie hier (PDF) direkt downloaden.

12.06.2024 - Auftaktveranstaltung für das Sanierungsgebiet Stadtkern II Neubulach

Mittwoch, 12.06.2024, um 18:00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Neubulach

In der Auftaktveranstaltung soll das weitere Vorgehen besprochen werden.

  • Welche Maßnahmen sind förderfähig?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?

Die STEG wird mit ihrer Projektleiterin und dem zuständigen Bautechniker vor Ort sein und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass für eine Förderung grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Stadt Neubulach und dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Maßnahme abgeschlossen werden muss. Liegt kein Vertrag vor und wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen, kann diese nicht gefördert werden.

Warum ein Sanierungsgebiet?

Ablauf der Sanierungsmaßnahme

Beteiligte Behörden und Partner

Satzungen

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