Sanierungsgebiet "Stadtkern II" Neubulach

Am 21.07.2023 fand im Bürgerhaus Liebelsberg die Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet "Stadtkern II" statt.

Die Präsentation finden Sie hier

Warum ein Sanierungsgebiet?

Ziele
› Revitalisierung der Innenstädte/Ortskerne
› Verbesserung der Wohn und Arbeitsverhältnisse
› Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, Straßen und Grünflächen
› Revitalisierung von Brachflächen
› Klimaschutz und Klimaanpassung
Kennzeichen
› Gebiets und objektbezogene Maßnahmen
› Mitwirkung der Beteiligten
› Langfristige finanzielle Abwicklung
Instrumente
› Rechtsvorschriften
› Bezuschussung als Anreiz

Ablauf der Sanierungsmaßnahme

2022: ISEK + Antragstellung

2023: Vorbereitende Untersuchungen (Bestandsaufnahme, Bürgerbeteiligung, Sanierungssatzung)

2024: Sanierungsdurchführung (Planerische Konkretisierung, Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Umsetzung von Maßnahmen)

ca. 2032: Sanierungsabschluss (Abrechnung, Dokumentation, Satzungsaufhebung)

Bewilligter Förderrahmen: 1.666.667 € im „Landessanierungsprogramm“
› Finanzhilfe Land (60 %) 1.000.000 €
› Eigenanteil Kommune (40 %) 666.667 €
› Bewilligungszeitraum (BWZ): 01.01.2023 30.04.2032
› Aufstockung der Finanzhilfe und Verlängerung des BWZ sind möglich

weitere Informationen unter: https://www.steg.de/vu-neubulach/

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