Aktuelles

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.01.2025 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen.
Darin sind Gelder zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen enthalten.

Im nichtöffentlichen Teil konnte der Gemeinderat zudem seine Zustimmung zur ersten komplett eingereichten, privaten Sanierungsmaßnahme erteilen.

Damit war für diesen Eigentümer die Grundlage zum Abschluss der Sanierungsvereinbarung zwischen ihm und der Stadt Neubulach geschaffen, mit dem Abschluss der Vereinbarung der Weg für die Umsetzung im Rahmen der Förderung bereitet.

Mit weiteren Interessenten steht die STEG bereits in Kontakt.

Haben auch Sie Interesse am Sanierungsverfahren?

Für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch und konkrete Informationen zum eigenen Vorhaben steht Ihnen der Projektleiter Herr Pahl gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Stadt Neubulach und dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Maßnahme abgeschlossen werden muss.

Liegt kein Vertrag vor und wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen, kann diese nicht gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Chronologie und Ablauf der Sanierungsmaßnahme

Warum ein Sanierungsgebiet?

Beteiligte Behörden und Partner

Satzungen

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