Lärmaktionsplan Stadt Neubulach

Die Stadt Neubulach hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2020 ihren Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG in der Fassung vom 25.11.2020 beschlossen. Planungsziel des Lärmaktionsplans ist es, den Umgebungslärm, insbesondere den Verkehrslärm in Neubulach mit Teilorten zu vermindern.

Den Lärmaktionsplan Stadt Neubulach in der Fassung vom 25.11.2020 finden Sie hier.
Anlage Karte 1a (PDF)
Anlage Karte 1b (PDF)
Anlage Karte 2a (PDF)
Anlage Karte 2b (PDF)
Anlage Karte 3a (PDF)
Anlage Karte 3b (PDF)
Abwägung der Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 2020 (1. und 2 . Offenlegung) finden Sie hier (PDF).
Abwägung der Stellungnahmen Bürger (1. und 2. Offenlegung) finden Sie hier (PDF) .

Nach oben