Informationen zur Windenergie in Neubulach

Pflicht zum Ausbau erneuerbarer Energien

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 das Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften beschlossen. Dies hat betreffend den Ausbau der Erneuerbaren Energien unmittelbare Auswirkungen auf die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung.

In § 4b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG) war bislang ein sog. Landesflächenziel als Grundsatz der Raumordnung normiert, wonach in den Regionalplänen mindestens 2 % der jeweiligen Regionsfläche als Gebiete für die Nutzung der Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden sollte. Nach dieser Systematik war es den Verbandsversammlungen in den zwölf Regionen des Landes selbst überlassen worden, dar-über zu entscheiden, wie viele Flächen für die Nutzung der Windenergie und wie viele Flächen für die Nutzung der Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden sollten – solange es in Summe mindestens 2% der Regionsfläche waren.

In der Zwischenzeit hat der Bund mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die einzelnen Bundesländer verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ausschließlich für die Windenergie vorgegeben. Danach muss Baden-Württemberg 1,8% seiner Landesfläche alleine für die Windenergienutzung planerisch sichern.

Nach den Vorgaben des KlimaG sollen in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs nun jeweils mindestens 1,8% der Regionsfläche in den Regionalplänen als Gebiete für die Nutzung der Windenergie (vgl. § 20 KlimaG) und jeweils mindestens 0,2% der Regionsfläche in den Regionalplänen als Gebiete für die Nutzung der Photovoltaik auf Freiflächen (vgl. § 21 KlimaG) festgelegt werden; in Summe bleibt es damit bei den bisherigen 2% der jeweiligen Regionsfläche.

Dabei gilt: Die o.g. Flächenziele müssen in der jeweiligen Gebietskulisse der zwölf Regionen des Landes erfüllt werden. Damit ist eine unterschiedliche Verteilung auf kommunaler Ebene möglich.

Das heißt: Die Gemarkungen der in einer Region liegenden Städte und Gemeinden können unterschiedlich stark betroffen sein.

Der Landesgesetzgeber betont dabei ausdrücklich, dass es sich bei den Flächenvorgaben um Mindestziele handelt, die nicht unterschritten werden sollen.

Aufgrund dieser bundes- und landespolitischen Vorgaben ist es keine Frage mehr, dass auch in der Region Nordschwarzwald Flächen für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche müssen künftig regionalplanerisch für die alternative Energieform gesichert werden. Um den Kommunen eine Planungsgrundlage zu bieten, hat der Regionalverband Nordschwarzwald eine Suchraumkulisse mit möglichen Potentialflächen erstellt. In der Folge sollen unter Mitwirkung der Kommunen Teilregionalpläne für die Wind- und Solarenergie aufgestellt werden, um die planerische Grundlage für neue Anlagen zu schaffen.

Bereits im Jahr 2020 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald die Aufstellung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) beschlossen und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien und die Planaufstellung durchgeführt. Im Gegensatz zur bisherigen Ausschlussplanung gilt jetzt die Positivplanung, wobei Gebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. In der Sitzung des Regionalverbands wurden am 15. Februar 2023 die Kriterien zur Herleitung der Suchräume für die Nutzung durch Windenergie beschlossen.

Die inzwischen vorliegende Suchraumkulisse stellt die beschlossenen Kriterien graphisch dar. Hierbei handelt es sich um erste Suchräume, die es nun näher zu betrachten gilt, sie berücksichtigt z.B. keine topografischen Verhältnisse.

Windatlas Baden-Württemberg

Der Regionalverband Nordschwarzwald ist als obere Raumplanungsbehörde für die Entwicklung von Regionalplänen, auch für den „Teilregionalplan Windenergie“ zuständig. Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Windatlasses entwickelt. Der Windatlas wurde von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg entwickelt.

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg

Teilregionalplan Windenergie

Der Regionalverband hat über einen längeren Zeitraum verschiedene bereits bekannte Parameter, wie Windhöfigkeit, Artenschutz, Auerhuhnvorkommen, etc.  miteinander verknüpft und daraus eine Potentialkulisse und Potentialkarten für die Landkreise Enzkreis und Pforzheim. Calw und Freudenstadt entwickelt. Für Neubulach ergeben sich zwischen Oberhaugstett und Martinsmoos, sowie zwischen Martinsmoos und der Gemarkung Neuweiler Potentialflächen.

http://www.nordschwarzwald-region.de/startseite/

Karte Kreis Calw Windenergie: hier

Windpark Neubulach

Die EnBW hat eine Internetseite für den „Windpark Neubulach“ eingerichtet, die unter diesem Link zu erreichen ist:

https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/windpark-neubulach/

Präsentation "Grünstrom für Neubulach" aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.06.2023: hier

06.12.2023 - Nutzungsvertrag für Windpark Neubulach unterzeichnet

In Neubulach im baden-württembergischen Landkreis Calw sollen sich ab 2027 fünf neue Windenergieanlagen drehen. Dafür wurde am 6. Dezember 2023 der Nutzungsvertrag in Neubulach unterzeichnet. Die Windräder werden alle auf kommunaler Fläche errichtet, zwei davon nordwestlich des Ortsteils Martinsmoos und drei weitere im infrastrukturell vorbelasteten Bereich der Erddeponie westlich des Ortsteils Oberhaugstett.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir als Stadt mit den geplanten Windrädern unseren Beitrag zur Gewinnung regenerativer Energie und zur Bewältigung der Klimakrise leisten können und mit der EnBW einen leistungsstarken Partner an unserer Seite haben“, so die Neubulacher Bürgermeisterin Petra Schupp.

Auch EnBW-Teamleiter Michael Soukup zeigt sich sehr zufrieden: „Unsere Zusammenarbeit mit der Stadt Neubulach ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen und wertvoller Unterstützung. Dafür danke ich Frau Bürgermeisterin Schupp sehr. Nach der guten Kooperation mit dem Landratsamt Calw bei unserem Windparkvorhaben in Bad Wildbad dürfen wir nun gewiss auch bei diesem Vorhaben auf einen gemeinschaftlichen Erfolg zählen.“

Das Windenergievorhaben in Neubulach befindet sich aktuell im frühen Stadium der Planungen. Der Baubeginn ist zum derzeitigen Stand für 2026 geplant. Zuvor werden artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt und das Genehmigungsverfahren in die Wege geleitet.

Über die EnBW

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist mit rund 27.000 Mitarbeiter*innen eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Europa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Strom, Gas, Wasser sowie Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Infrastruktur und Energie.

Bis Ende 2025 soll die Hälfte des EnBW-Erzeugungsportfolios aus Erneuerbaren Energien bestehen. Im Bereich Windkraft bietet das Unternehmen Planung, Bau, Betrieb, Wartung und Instandhaltung aus einer Hand. Ein aktueller Fokus der Onshore-Geschäftsaktivitäten ist auch das Repowering. Ziel ist es, bis 2025 On- und Offshore–Windkraftanlagen mit 4.000 Megawatt Gesamtleistung zu betreiben. Der Ausbau der Erneuerbaren ist ein wichtiger Schwerpunkt der EnBW-Nachhaltigkeitsagenda und zentral auf dem Weg zur Klimaneutralität des Unternehmens in 2035.

Unterschrift Vertrag Windenergie

Unterzeichnung des Nutzungsvertrags am 6. Dezember 2023 im Neubulacher Rathaus durch Bürgermeisterin Petra Schupp sowie - stellvertretend für den Gemeinderat - Andreas Kubesch und Dieter Heselschwerdt, Andreas Heizmann und Michael Soukup (beide Projektleiter Windenergie bei EnBW) (stehend, v.l.n.r.)


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