Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, einen Beitrag zur Reduzierungfläche oder mit alter Eindeckung, aber auch für (Miet-)Wohnungen eine Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch ökologischer zu gestalten. Jeder Haushalt darf eine Balkon-PV-Anlage betreiben. Dabei ist der ökologische Vorteil dieser kleinen Anlagen höher als erwartet. So kann ein Haushalt mit einer 300 Wp-Anlage pro Jahr 312 kWh einsparen. 100 dieser kleinen Anlagen sparen demnach im Jahr 31.200 kWh und in 20 Jahren (der voraussichtlichen Nutzungsdauer einer solchen Anlage) 624.000 kWh. Diese kleinen Einsparungen tragen also dazu bei, den Ausbau regenerativer Energien zu unterstützen und bieten allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einen Beitrag zu leisten und sich gleichzeitig finanziell zu entlasten.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neubulach und Teilorten. Der Antrag auf Förderung muss vor der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage eingereicht werden. Erst wenn die Förderzusage durch die Stadt Neubulach erfolgt ist, darf der Kauf der Anlage getätigt werden.
Gefördert werden nur Anlagen, die den allgemeinen technischen Vorschriften für steckerfertige Solargeräte entsprechen. Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
Zudem muss die Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Anmeldeformular unter:
www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungsAssistentInfo?typ=1394
Bitte beachten Sie, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter:
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Flyer:
Förderung von Mini-PV-Anlagen durch die Stadt Neubulach
Tipps zur Vorgehensweise
- Zustimmung des Vermieters einholen
- Eignung der Elektroinstallation des Hauses/der Wohnung durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen
- Montageort planen, elektrischen Anschluss bestimmen und ggfs. Energiesteckdose durch eine Elektrofachfirma installieren lassen
- Förderantrag bei der Stadt Neubulach stellen und auf Förderbescheid warten
- Kauf der Mini-PV-Anlage bei einem Fachhändler oder Online-Fachhändler
- Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden
- Richtlinie der Stadt Neubulach zur Förderung von Mini-PV-Anlagen
- Förderantrag für Mini-PV-Anlagen
- Verwendungsnachweis Mini-PV-Anlagen