Plakatierungsgenehmigung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Für das Anbringen von Plakaten ist deshalb eine Genehmigung erforderlich.
Der maximale Genehmigungszeitraum beträgt 4 Wochen.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Plakatierungsantrag
Eingereichter Antrag auf Plakatierung.
Antrag auf Plakatierung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.
Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.