Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 die folgenden Kriterien für die Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Flächen beschlossen:
- Grundsätzlich soll nur an einheimische Landwirte verpachtet werden. D.h. die Landwirte müssen ihren Betriebssitz in Neubulach oder den Ortsteilen von Neubulach haben.
- Es ist unerheblich, ob der Landwirt im Haupt- oder Nebenerwerb tätig ist.
Für die Vergabeentscheidung der landwirtschaftlichen Fläche wird folgendes Punktesystem angewandt:
- Pachtfläche liegt im Ortsteil, in dem der Landwirt seinen Betriebssitz hat. (Ortsnähe)
- Der Landwirt bewirtschaftet bereits ein angrenzendes Grundstück.
- Der Landwirt hat eine EU-Zertifizierung zur ökologischen Landwirtschaft.
- Wiesenflächen werden nur an Landwirte mit Tierhaltung verpachtet. (Unter Tierhaltung werden sowohl Rinder, Schweine, Hühner, Pferde etc. verstanden)
Bei Ackerflächen kann maximal eine Punktezahl von 3 erreicht werden.
Bei Wiesenflächen eine maximale Punktezahl von 4.
Bei Punktegleichstand, entscheidet das Losverfahren durch den Gemeinderat.