Kriterien für die Vergabe städtischer landwirtschaftlicher Flächen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 die folgenden Kriterien für die Vergabe von städtischen landwirtschaftlichen Flächen beschlossen:

  • Grundsätzlich soll nur an einheimische Landwirte verpachtet werden. D.h. die Landwirte müssen ihren Betriebssitz in Neubulach oder den Ortsteilen von Neubulach haben.
  • Es ist unerheblich, ob der Landwirt im Haupt- oder Nebenerwerb tätig ist.

Für die Vergabeentscheidung der landwirtschaftlichen Fläche wird folgendes Punktesystem angewandt:

  • Pachtfläche liegt im Ortsteil, in dem der Landwirt seinen Betriebssitz hat. (Ortsnähe)
  • Der Landwirt bewirtschaftet bereits ein angrenzendes Grundstück.
  • Der Landwirt hat eine EU-Zertifizierung zur ökologischen Landwirtschaft.
  • Wiesenflächen werden nur an Landwirte mit Tierhaltung verpachtet. (Unter Tierhaltung werden sowohl Rinder, Schweine, Hühner, Pferde etc. verstanden)

Bei Ackerflächen kann maximal eine Punktezahl von 3 erreicht werden.

Bei Wiesenflächen eine maximale Punktezahl von 4.

Bei Punktegleichstand, entscheidet das Losverfahren durch den Gemeinderat.

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