Stadtnachricht

Landesfamilienpass 2024


Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, wird durch den Landesfamilienpass die Möglichkeit eröffnet, zahlreiche staatliche Schlösser, Schaugärten und die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen.

Familien können einen Landesfamilienpass erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Kinderzugschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist auf die in einer Familie zusammenlebenden und kindergeldberechtigenden Kinder ausgerichtet. Seit 2019 können bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und / oder Opa oder ein Familienbegleiter / eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Die Gutscheinkarten für das Jahr 2024 können ab sofort bei der Stadtverwaltung Neubulach, Bürgerbüro, Zimmer 02, abgeholt werden.

Ein neuer oder verloren gegangener Landesfamilienpass kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden. Verloren gegangene Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass werden nicht ersetzt. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 07053 9695-41 oder per Email: rupps(at)neubulach.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

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