Haushaltssatzung der Stadt Neubulach für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.01.2023. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
17.779.150 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -18.128.885 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
-349.735 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-349.735 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
|
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 16.995.250 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -16.157.785 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
837.465 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 8.682.200 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-13.098.100 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-4.415.900 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-3.578.435 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-163.800 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.336.200 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.242.350 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.500.000,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 3.150.000,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000,00 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
400 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
400 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Neubulach, den 27.01.2023
Gez.
Schupp
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.01.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Calw am 24.02.2023 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.03.2023 bis 20.03.2023 im Rathaus Neubulach öffentlich aus.
Neubulach, den 06.03.2023
Gez.
Schupp
Bürgermeisterin