Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Neubulach für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.01.2023. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

17.779.150

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -18.128.885
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-349.735

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-349.735

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.995.250
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -16.157.785
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
837.465
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 8.682.200

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-13.098.100

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-4.415.900

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.578.435
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-163.800
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.336.200
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.242.350

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                                                                                                         2.500.000,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                                                                                                                                                                       3.150.000,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                       800.000,00 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400 v. H.

der Steuermessbeträge;
2.

für die Gewerbesteuer auf

350 v. H.

der Steuermessbeträge.

Neubulach, den 27.01.2023

Gez.

Schupp
Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.01.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Calw am 24.02.2023 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.03.2023 bis 20.03.2023 im Rathaus Neubulach öffentlich aus.

Neubulach, den 06.03.2023

Gez.

Schupp
Bürgermeisterin

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