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Stadt Neubulach

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    Städtische Bauplätze in Neubulach

    Erwerbsmöglichkeiten städtischer Bauplätze

    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2010 die Erwerbsvoraussetzungen für den Kauf städtischer Bauplätze geändert. Familien / Paare mit Kindern können einen Bauplatz bei der Stadt erwerben, ohne vorher in Neubulach oder Stadtteile gewohnt zu haben.

    Die Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze haben sich mit Gemeinderatsbeschluss vom 08.12.2010 nochmals wie folgt geändert: Ab dem 3. Kind wird für dieses und jedes weitere Kind ein Rabatt in Höhe von 1.500 EUR pro Kind auf den Kaufpreis angerechnet (es ist der Zeitpunkt des Kaufdatums maßgeblich).


    Ebenfalls entfällt die Anrechnung einer Wohnsitzdauer für Bauinteressenten, die mit der Ansiedlung in Neubulach auch ein Gewerbe, vorzugsweise einen Handwerks- oder einen produzierenden Betrieb planen und bauen werden. Der Nutzflächenflächen-Anteil für den gewerblichen Teil sollte dabei mit über 50% der Gesamtbaufläche in den Bauplänen nachgewiesen werden.

    Neubulach verfügt im Hauptort sowie in den Teilorten über erschlossene Wohnbauflächen, die sofort erworben und bebaut werden können.

    Interessenten wenden sich bitte an
    Frau Tanja Bürgin
    Rathaus Neubulach
    Zimmer 04
    Tel. 07053 969540
    Fax 07053 6416
    E-Mail: buergin@neubulach.de

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